Dirk Diederich
Von der Industrie- und Handelskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Sachgebiet: Industrielle Glastechnologie (Herstellung, Analytik und Qualitätssicherung)
Herzlich willkommen!
Ich freue mich, dass Sie bei mir vorbeischauen und hoffe, Ihnen weiterhelfen zu können.
Zögern Sie bei Interesse nicht, mich zu einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Gespräch zu kontaktieren.
Ihr
Dirk Diederich
Glas-SachverständigerDirk Diederich
Aktuelles
Neuigkeiten meiner Tätigkeit
An dieser Stelle möchte ich Sie über die Neuigkeiten rund um meine Tätigkeiten als Sachverständiger im Sachgebiet Industrielle Glastechnologie (Herstellung, Analytik und Qualitätssicherung) informieren.
Sachgebiet und Leistungen
Sachgebiet
Das Sachgebiet meiner Sachverständigentätigkeit lautet „Industrielle Glasproduktion (Herstellung, Analytik und Qualitätssicherung)“.
Leistungen
Beratung
Angebotsprüfung
Ausführungsberatung
Gutachten
Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Versicherungsgutachten
Gutachterliche Stellungnahme
Selbständige Beweisverfahren
Mediation
Gerne helfe ich im B2B-Bereich auch schon, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt. In vielen Fällen kann hier bereits eine einvernehmliche Lösung erzielt werden – und damit allen Beteiligten Zeit und Kosten erspart bleiben.
Sachgebiet und Leistungen
Sachgebiet
Das Sachgebiet meiner Sachverständigentätigkeit lautet „Industrielle Glasproduktion (Herstellung, Analytik und Qualitätssicherung)“.
Leistungen
Beratung
Angebotsprüfung
Ausführungsberatung
Gutachten
Gerichtsgutachten
Privatgutachten
Versicherungsgutachten
Gutachterliche Stellungnahme
Selbständige Beweisverfahren
Mediation
Gerne helfe ich im B2B-Bereich auch schon, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt. In vielen Fällen kann hier bereits eine einvernehmliche Lösung erzielt werden – und damit allen Beteiligten Zeit und Kosten erspart bleiben.
Zur Person:
Seit 2008 bin ich geschäftsführender Gesellschafter des IGR – Institut für Glas- und Rohstofftechnologie in Göttingen. Mit der Gründung konnte ich nicht nur meine langjährige Erfahrung in der Glasindustrie in die eigene Hand nehmen, um mein Wissen und meine Fähigkeiten mehr als nur einem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sondern auch mehr denn je täglich dazulernen.
Zuvor war ich 20 Jahre lang als Laborleiter und Leiter Glastechnologie bei einer renommierten Hohlglashütte unter anderem für die analytische Überwachung der Glasrohstoffe, Gemengeherstellung, Glasschmelze, Produktion und Glasveredelung verantwortlich. Auch die Bereiche Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Gewässerschutz, Ausbildung und Lean Six Sigma (LSS) gehörten zu meinem Verantwortungsbereich.
Im Jahr 2015 konnte ich das IGR erfolgreich nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 („Allgemeine Anforderungen an das QM-System und die Arbeitsweise von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) akkreditieren lassen. Eine Anpassung an die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 mit Reakkreditierung erfolgte im Sommer 2019.
Am 28.01.2020 wurde ich schließlich von der IHK Hannover als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt (Bestellungsurkunde).
Am 27.01.2023 erhielt ich von der IHK Hannover meine Wiederbestellung als Sachverständiger für weitere 5 Jahre (Bestellungsurkunde 2023).
Selbstverständlich steht das IGR bei Bedarf mit dem gesammelten KnowHow aller Mitarbeiter und umfangreichen Analysemethoden auch meinen Auftraggebern zur Verfügung.
Über "ö.b.u.v. SV"
(Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige)
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.u.v.) ist gesetzlich geschützt. Der Missbrauch des Titels ist strafbar gemäß §132a StGB. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat unabhängig, objektiv und unparteilich zu sein. Er ist außerdem weisungsfrei. Der ö.b.u.v. Sachverständige ist dies gegenüber Gerichten und gegenüber jedem privaten Auftraggeber.
Voraussetzungen für die Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständigen sind die persönliche und fachliche Eignung, sowie ein überdurchschnittlicher Sachverstand. Dies zu überprüfen obliegt der Industrie- und Handelskammer.
Die Bestellung ist eine öffentliche Bestellung im Sinne von § 73 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und § 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung ( ZPO ) und stellt so ein zuverlässiges Entscheidungskriterium für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber bei der Wahl eines potentiellen Gutachters dar.
Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Handwerkskammer beschränkt.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich gern. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.